Die Verbuchung eines Gutscheins in der Buchhaltung ist kein Hexenwerk sondern relativ simpel. Erfasst Du es sauber, hast Du auch laufend einen Überblick über Deine offenen Verpflichtungen aus dieser Dienstleistung.
Achtung: Unterscheide zwischen Wert- und Leistungsgutschein?
In einem meiner Blog-Beiträge gehe ich auf die Unterscheidung ein. Lese hier mehr dazu.
Verbuchung Wertgutschein
Die Ausgabe und Einlösung eines Wertgutscheins musst Du in Deiner Buchhaltung folgendermassen abbilden:
Vorgang | Soll | Haben | Betrag | MWST |
---|---|---|---|---|
Verkauf eines Gutschiens | Kasse | Verpflichtungen aus verkauften Gutscheinen | 100 | nein |
Einlösung eines Gutscheins | Verpflichtungen aus verkauften Gutscheinen | Verkaufserlös | 100 | ja |
Das Konto „Verpflichtungen aus verkauften Gutscheinen“ ist ein Passivkonto – also eine Verpflichtung Deines Unternehmens gegenüber Deinen Kunden. Es steht auf der Passivseite Deiner Bilanz und stellt Fremdkapital dar.
Verbuchung Leistungsguschein
Die Ausgabe und Einlösung eines Leistungsgutscheins musst Du in Deiner Buchhaltung folgendermassen abbilden:
Vorgang | Soll | Haben | Betrag | MWST |
---|---|---|---|---|
Verkauf eines Gutschiens | Kasse | Verkauselös | 100 | ja |
Abgrenzung der Leistung | Verkaufserlös | Vorausbezahlte Leistungen | 93 | nein |
Einlösung eines Leistungsgutscheins | Vorausbzahlte Leistungen | Verkaufserlös | 93 | nein |
Die Buchungen zur Abgrenzung und zur Einlösung sind v.a. dann notwendig, wenn der Leistunggutschein im Geschäftsjahr in dem er verkauft wurde noch nicht eingelöst wurde. Ich empfehle Dir aber – wenn Du schon Leistungsgutscheine verkaufst – grundsätzlich diesen Buchungsweg zu nehmen. Nur so hast Du einen Überblick über die offenen Verpflichtungen. Das Konto „Vorausbezahlte Leistungen“ ist ein Passivkonto und stellt Fremdkapital dar.
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